1. Dürfen Minderjährige künftig Cannabis erwerben & konsumieren?
Antwort:
Nein. Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis ist für Minderjährige weiterhin verboten. Die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche wird bestraft. Andere Handlungen, die für Erwachsene strafbar sind, sind auch für Jugendliche strafbar (z.B. unerlaubtes Handeltreiben). Wenn Jugendliche gegen das Verbot verstoßen, soll die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde die Personensorgeberechtigten darüber informieren. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen ist zudem der zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu informieren. Dieser hat darauf hinzuwirken, dass die Jugendlichen eine Frühinterventionsmaßnahme in Anspruch nehmen.
2. Welche Schutzmaßnahmen wird es über den Gesundheitsschutz hinaus im Speziellen für Kinder und Jugendliche geben?
Antwort:
Zu den Maßnahmen zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes gehören insbesondere:
3. Wie wird verhindert, dass aus der kontrollierte Weitergabe von Cannabis an Erwachsene zu nicht medizinischen Zwecken schließen, dass der Konsum ungefährlich ist?
Antwort:
Der Konsum von Cannabis birgt Gesundheitsgefahren insbesondere für Jugendliche, da THC als psychoaktiver Stoff hirnschädigend wirken kann und das menschliche Gehirn bis zur Reife im Alter von 25 Jahren besonders vulnerabel ist. Anbau, Erwerb und Besitz von Cannabis bleiben deshalb für Minderjährige verboten. Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren dürfen lediglich Cannabis mit einem begrenzten THC-Maximalgehalt von 10 Prozent von Anbauvereinigungen, in denen sie Mitglied sind, erhalten und die Menge ist auf 30 g pro Monat begrenzt. Falls Minderjährige trotz des Verbots Cannabis besitzen, wird dieses von der zuständigen Behörde sichergestellt, verwahrt und vernichtet. Zudem werden ihre Personensorgeberechtigten informiert. Generell werden Informations- und Präventionsangebote sowohl für Kinder und Jugendliche, als auch für Erwachsene in allen Bereichen gestärkt und die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ausgeweitet. Im August 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit eine gezielte Informationskampagne für Jugendliche und junge Erwachsene gestartet, die diese vor den gesundheitlichen und sozialen Risiken des Cannabiskonsums warnen soll (www.infos-cannabis.de).
Mit dem Werbeverbot, strikter Alterskontrolle in Anbauvereinigungen sowie Mindestabständen zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen beim öffentlichen Konsum und der Lage von Anbauvereinigungen soll gewährleistet werden, dass Kinder und Jugendliche keine Konsumanreize erhalten.
4. Wie wird verhindert, dass Eltern/Personensorgeberechtigte oder andere Volljährige legal bezogenes Cannabis an Minderjährige weitergeben?
Antwort:
Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige stellt weiterhin eine Straftat dar und wird von den Strafverfolgungsbehörden entsprechend verfolgt. Wer Cannabispflanzen zum Eigenkonsum anbaut, hat diese sowie Cannabis und Cannabissamen konsequent vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen. Wenn Personensorgeberechtigte gegen das Verbot der Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche verstoßen, können schon heute unter bestimmten Bedingungen familiengerichtliche Maßnahmen gegen sie eingeleitet werden. Darüber hinaus darf Kindern und Jugendlichen kein Zutritt zu Räumen von Anbauvereinigungen gewährt werden. Dort gilt eine strikte Alterskontrolle.
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